Kapp Steuerberatung
Beratung für Unternehmen     Medien - IT - Medizin

Stundensätze / Preise - Stand ab 01.07.2025

Neben der Befriedigung, etwas gut gemacht zu haben, ist eine gute Bezahlung die beste Motivation!


Erfüll­ungs­gehil­fen

Qualifizierte Steuerfachangestellte


Kalkulierter Stundensatz mindestens 86,- € pro Stunde im Rahmen der StBVV zzgl. Umsatz­steuer.
Bei Zeitgebühren genau 86,- € pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer.

Der Ansatz der Stundensätze erfolgt bei Wertgebühren (nach Gegenstandswerten) innerhalb der Mindest- und Höchstgebühr der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Damit ist grundsätzlich die Angemessenheit gesichert.


Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Zeiten, die Sie uns in Anspruch nehmen bzw. welche durch Ihre Aufträge verursacht wurden. Zum Beispiel persönliche Gespräche, E-Mails, Telefonate, Berechnungen, Formular-Arbeiten, Korrespondenzen, Sortier-Arbeiten, Fahrzeiten usw.. Diese Zeiten werden laufend über das Steuerberater-EDV-System Datev erfasst und dokumentiert und Ihnen auf Wunsch auch mit der Abrechnung zur Verfügung gestellt.



Steuer­berater

Die üblichen Tätigkeiten eines Berufsträgers werden pro teilbarer Zeitstunde nach aktueller StBVV (Juli 2025) wie folgt kalkuliert:

Lohn- und Finanzbuchführung

innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl. USt  (seit Juli 2025)


Steuererklärungen

Innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. USt (siehe oben). 


Steuerberatung

innerhalb des vollen Gebührenrahmens
mindestens 115,- €
 zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. 
USt (siehe oben).

=> ohne Gegenstandswert:
genau 115,- €
 zzgl. USt
jeweils
für allgemeine alltägliche Beratungen,
(Betriebs-) Prüfungen, leichte 
Recherchen
und
Sonstiges auch mündlich bzw.
digital, per Telefon, Fax oder E-Mail
=> der Satz gilt nicht für Gutachten !!!

 

Jahresabschluss/Bilanz/EÜR

innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- €
zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze

bis zu 164,- € zzgl. USt (siehe oben).

 

Sonderfälle und Betriebswirtschaft

wie z. B.
Gutachten & Umwandlung:
genau 164,- € zzgl. USt

für Besprechungen, Berechnungen, komplexe
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch digital, per Telefon, Fax oder E-Mail

oder z. B.
Liquidation & Planung:
genau 131,- € zzgl. USt

für Besprechungen, Berechnungen, komplexe
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch digital, per Telefon, Fax oder E-Mail

oder
Gründungsberatung
genau 115,- € zzgl. USt

- nur bis zu einem Jahr nach Gründung -
für allgemeine einfache Beratung,
Tabellen, Berechnungen zur Planung,
einfache Recherchen, Analysen,
notwendige Berichte und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail

  

 

Gesetzliche Auslagen = 20% der Einzelgebühr, jedoch maximal jeweils 20,- Euro

Die Übergänge zwischen den drei Gebührenstufen sind fließend.


Sonstige wichtige Hinweise:

Die Gebühren erhöhen sich noch um Auslagen (pauschale oder tatsächliche) sowie die gesetz­liche Mehr­wert­steuer (= Umsatz­steuer = USt).

Mahnkosten werden mindestens jeweils mit 15,00 Euro berechnet.

Die vollständige für den Fall beanspruchte Zeit wird in Rechnung gestellt inkl. Besprechungen sowie der Vor- und Nacharbeiten.

Beratungen über elektronische Medien erfolgen nur bei Bestandsmandaten.

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