Innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. USt (siehe oben).
innerhalb des vollen Gebührenrahmens
mindestens 115,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. USt (siehe oben).
=> ohne Gegenstandswert:
genau 115,- € zzgl. USt
jeweils
für allgemeine alltägliche Beratungen,
(Betriebs-) Prüfungen, leichte Recherchen
und Sonstiges auch mündlich bzw.
digital, per Telefon, Fax oder E-Mail
=> der Satz gilt nicht für Gutachten !!!
innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. USt (siehe oben).
für Besprechungen, Berechnungen, komplexe
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch digital, per Telefon, Fax oder E-Mail
oder z. B.
Liquidation & Planung:
genau 131,- € zzgl. USt
für Besprechungen, Berechnungen, komplexe
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch digital, per Telefon, Fax oder E-Mail
oder
Gründungsberatung
genau 115,- € zzgl. USt
- nur bis zu einem Jahr nach Gründung -
für allgemeine einfache Beratung,
Tabellen, Berechnungen zur Planung,
einfache Recherchen, Analysen,
notwendige Berichte und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail
Gesetzliche Auslagen = 20% der Einzelgebühr, jedoch maximal jeweils 20,- Euro
Die Übergänge zwischen den drei Gebührenstufen sind fließend.
Die Gebühren erhöhen sich noch um Auslagen (pauschale oder tatsächliche) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer = USt).
Mahnkosten werden mindestens jeweils mit 15,00 Euro berechnet.
Die vollständige für den Fall beanspruchte Zeit wird in Rechnung gestellt inkl. Besprechungen sowie der Vor- und Nacharbeiten.
Beratungen über elektronische Medien erfolgen nur bei Bestandsmandaten.